Diese Seite fasst zusammen, was eine Diagnostik in der Praxis kostet, welche Erstattungsmöglichkeiten bestehen, wie der Ablauf aussieht und welche Grenzen psychologische Diagnostik hat. Preisänderungen werden ausschließlich hier gepflegt.
Öffnungszeiten
Termine ausschließlich nach Vereinbarung
Montag – Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 13:30 – 16:00 Uhr
Honorartarife
| Leistung | Honorar |
|---|---|
| Diagnostik | € 225 pro Stunde Sitzungszeit |
| Klinisch-psychologische Behandlung | € 125 pro 50 Minuten |
| Erstgespräch / Anamnesegespräch | nicht gesondert verrechnet; Indikation wird telefonisch geklärt |
Was im Diagnostik-Honorar enthalten ist
Die Stunde Sitzungszeit umfasst Anamnese, testpsychologische Untersuchung und klinische Einschätzung. Auswertung und Befunderstellung erfolgen außerhalb der Sitzung und sind im Honorar einkalkuliert – üblicherweise fällt dafür ein zusätzlicher administrativer und dokumentarischer Aufwand in Höhe von etwa der halben Sitzungsdauer an, der nicht gesondert verrechnet wird.
Beispielrechnung
Eine zweistündige neuropsychologische Diagnostik kostet € 450. Darin enthalten sind die Untersuchung in der Praxis sowie die anschließende Auswertung und Befunderstellung; der schriftliche Befund wird Ihnen zugesandt.
Kostenerstattung durch Krankenkassen
Diagnostik
Ich biete Diagnostik als Wahlpsychologe für Diagnostik an. Die österreichischen Krankenkassen leisten unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilerstattung. Voraussetzung für die Teilerstattung ist eine fachärztliche Untersuchung bzw. Überweisung – diese ist bei Diagnostik immer erforderlich; die Modalitäten und die Erstattungshöhe unterscheiden sich je nach Krankenkasse.
Praktischer Ablauf: Sie bezahlen das Honorar bei mir in der Praxis. Ich stelle eine Honorarnote aus, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Reichen Sie dabei nach Möglichkeit auch den Überweisungsschein und eine Zahlungsbestätigung mit ein – viele Kassen verlangen beides.
Welche Unterlagen Ihre Krankenkasse konkret verlangt und in welcher Höhe erstattet wird, klären Sie am besten vorab direkt mit Ihrer Kasse – die Auskunft ist verbindlicher als jede pauschale Aussage hier.
Klinisch-psychologische Behandlung
Für klinisch-psychologische Behandlung gibt es keinen Kassenvertrag, aber die gesetzliche Krankenkasse leistet auf Antrag einen Kostenzuschuss. Voraussetzung ist insbesondere eine als Krankheit anzusehende psychische Störung (keine bloße Beratung in Schul-, Familien- oder Berufsproblemen) sowie eine vorausgegangene ärztliche Untersuchung, die auf dem Formular des jeweiligen Versicherungsträgers bestätigt wird. Der Kostenzuschuss wird gegen Vorlage der saldierten Honorarnote und der ärztlichen Bestätigung gewährt; die Höhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Ergänzend: einige Zusatz- und Privatversicherungen erstatten Behandlungskosten anteilig oder bis zu einer jährlichen Höchstsumme. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung vorab nach den konkreten Bedingungen.
Ablauf einer Diagnostik
Die Diagnostik ist als ein Termin angelegt – kein vorgeschaltetes Erstgespräch, keine zweite Sitzung zur Befundbesprechung. Dieser one-shot-Ansatz reduziert die Logistik insbesondere für Patientinnen und Patienten, die aus Innsbruck, Linz oder überregional anreisen.
- Telefonische Indikationsklärung – im Rahmen der Terminvereinbarung. Wir klären Fragestellung, vorhandene Befunde, voraussichtliche Dauer und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten.
- Diagnostik-Termin in der Praxis – 1 bis maximal 2 Stunden, je nach Fragestellung. Anamnese, testpsychologische Untersuchung und klinische Einschätzung erfolgen in dieser Sitzung.
- Auswertung und Befunderstellung – erfolgen im Anschluss außerhalb der Sitzung. Je nach Komplexität dauert die Befunderstellung zwei bis vier Wochen.
- Schriftlicher Befund – wird Ihnen postalisch oder verschlüsselt elektronisch zugesandt. Rückfragen können telefonisch geklärt werden; ein eigener Besprechungs-Termin ist nicht vorgesehen.
Was eine psychologische Diagnostik leistet – und was nicht
Diese Seite ist auch der zentrale Ort für die fachlichen Grenzen meiner Arbeit. Sie sind hier bewusst zusammengefasst, damit Sie sie vor einer Anfrage einsehen können.
Eine psychologische Diagnostik leistet:
- eine strukturierte Erfassung kognitiver Funktionen, psychischer Symptomatik oder Persönlichkeitsmerkmale mit standardisierten, normierten Verfahren
- eine klinisch-psychologische Einordnung der Befundlage, üblicherweise mit Bezug zu ICD-10/11 oder DSM-5
- Empfehlungen für das weitere Vorgehen (z.B. fachärztliche Vorstellung, Psychotherapie-Indikation, weitere Diagnostik, gegebenenfalls kein Behandlungsbedarf)
- eine fundierte Grundlage für klinische Folgeentscheidungen, die andere Berufsgruppen (Fachärztinnen und Fachärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) treffen
Eine psychologische Diagnostik leistet nicht:
- keine medizinische Diagnose mit absoluter Sicherheit. Befunde sind klinische Einordnungen auf Basis der erhobenen Daten und der zum Untersuchungszeitpunkt sichtbaren Symptomatik.
- keine Behandlungsentscheidungen ohne Einbindung der zuständigen ärztlichen oder psychotherapeutischen Person. Eine medikamentöse Therapie liegt in Österreich beim psychiatrisch oder neurologisch zuständigen Facharzt.
- keine Aussage über künftige Verläufe mit Gewissheit. Verlaufsdiagnostik ist möglich, aber sie ist ein Verlauf, keine Vorhersage.
- keine Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen. Scope ist ausschließlich Erwachsenenbereich.
Faktoren, die jede Diagnostik beeinflussen können und im Befund offen benannt werden, wenn relevant:
- Tagesform und Belastbarkeit zum Untersuchungszeitpunkt
- Selbstbericht-Verzerrungen (auch bei sorgfältig konstruierten Verfahren)
- Medikation und Schlafqualität in den Tagen vor der Untersuchung
- akute Lebensumstände (Stress, Trauer, körperliche Erkrankung)
Wo solche Faktoren das Ergebnis relevant beeinflussen können, wird das im Befund vermerkt.
Stornierung und Terminausfall
Termine werden ausschließlich nach Vereinbarung vergeben. Jeder Termin ist zeitlich für Sie reserviert – im one-shot-Format ist das ein fest geblockter Zeitraum von ein bis zwei Stunden, der bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen nicht mehr anderweitig vergeben werden kann und damit als Ausfall verloren ist. Das geht zulasten anderer Patientinnen und Patienten, die auf einen Termin warten.
Bitte sagen Sie einen vereinbarten Termin daher spätestens 48 Stunden vorher ab. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind Verhinderungen, die durch ein ärztliches Attest belegt sind.
Nächster Schritt
Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie mich telefonisch oder über das Kontaktformular. Die Indikation klären wir telefonisch.
