Für Zuweiser

Diese Seite richtet sich an zuweisende Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten sowie Kolleginnen und Kollegen aus der klinischen Psychologie und Rehabilitation. Im Folgenden Ablauf einer Zuweisung, Überweisungsformalitäten, Anforderungen an die Fragestellung und Befundbericht-Standards.

Leistungsspektrum

Diagnostik (Erwachsenenbereich):

Behandlung (Ergänzungsbereich):

  • Klinisch-psychologische Behandlung
  • Neuropsychologische Rehabilitation
  • Kognitives Training
  • Biofeedback

Überweisungsscheine

Für Diagnostik und Behandlung werden in Österreich unterschiedliche Formulare benötigt – bitte das jeweils passende ausstellen:

Für Diagnostik

Den regulären Überweisungsschein zur fachärztlichen Untersuchung mit präzise formulierter Fragestellung (siehe nächster Abschnitt). Die genaue Schein-Form unterscheidet sich je nach Versicherungsträger und auch zwischen einzelnen Kassen – verwenden Sie das in Ihrer Praxis übliche Formular zur fachärztlichen Zuweisung. Wenn unklar ist, welcher Schein in einer konkreten Konstellation der richtige ist, erspart eine kurze telefonische Rücksprache spätere Korrekturen mit der Kasse.

Für klinisch-psychologische Behandlung

Für die klinisch-psychologische Behandlung ist – anders als für die Diagnostik – eine ärztliche Bestätigung der vorausgegangenen Untersuchung erforderlich; der jeweilige Versicherungsträger nutzt dafür ein eigenes Formular. Klinisch-psychologische Behandlung ist nicht über einen Kassenvertrag geregelt; die gesetzliche Krankenkasse gewährt einen Kostenzuschuss gegen Vorlage der saldierten Honorarnote und der ärztlichen Bestätigung.

Bedeutung der Fragestellung

Eine klare Fragestellung auf dem Überweisungsschein ist zentral, weil sich der diagnostische Prozess – Auswahl der Verfahren, Tiefe und Schwerpunkt der Untersuchung, Ablauf der Sitzung – nach ihr richtet. Eine offene Zuweisung „zur Diagnostik“ ohne präzisierte Frage führt entweder zu Rückfragen oder zu einer breit-flachen Untersuchung, die für nachfolgende klinische Entscheidungen oft wenig hilft.

Beispiele präzise formulierter Fragestellungen:

  • „Hinweise auf neurodegenerative Erkrankung? Schwerpunkt der kognitiven Beeinträchtigung?“
  • „Differentialdiagnostik ADHS bei Erwachsenen vs. depressive Symptomatik.“
  • „Verlaufsdiagnostik kognitiver Leistungen nach Schädel-Hirn-Trauma.“
  • „Verdacht auf Persönlichkeitsstörung Cluster B – strukturierte Abklärung vor Therapieindikation.“
  • „Klinisch-psychologische Einordnung bei somatoformer Beschwerdesymptomatik.“
  • „Berufliche Belastbarkeitseinschätzung bei kognitiven Auffälligkeiten.“

Wenn die Fragestellung im Vorfeld unklar ist, gerne kurze telefonische Klärung.

Ablauf nach Zuweisung

  1. Patientin oder Patient meldet sich telefonisch in der Praxis oder über das Kontaktformular.
  2. Telefonische Indikationsklärung – Fragestellung, Vorbefunde, voraussichtliche Untersuchungsdauer.
  3. Ein Diagnostik-Termin in der Praxis, 1 bis maximal 2 Stunden – Anamnese, testpsychologische Untersuchung, klinische Einschätzung. Kein vorgeschaltetes Erstgespräch, keine separate Befundbesprechung. Dieses one-shot-Format ist auf überregionale Anreise und auf eingeschränkte Belastbarkeit (höheres Lebensalter, kognitive Erschöpfung) abgestimmt.
  4. Auswertung und Befunderstellung erfolgen im Anschluss außerhalb der Sitzung; je nach Komplexität zwei bis vier Wochen.

Wartezeit auf den ersten Termin: in der Regel ein bis drei Wochen. Kurzfristige Termine sind möglich.

Befundbericht

Der schriftliche Befund umfasst standardmäßig:

  • Anamnese (aktuell und biographisch, soweit relevant) sowie Fragestellung
  • Übersicht der eingesetzten Verfahren
  • Ergebnisse, eingeordnet in altersnormierte Vergleichsgrößen
  • klinisch-psychologische Einordnung gemäß ICD-10/11 bzw. DSM-5
  • gegebenenfalls Hinweise auf relevante Komorbiditäten
  • Empfehlungen für das weitere Vorgehen

Versand auf Anweisung der Patientin oder des Patienten – an die zuweisende Stelle, an weiterbehandelnde Personen, an die Krankenkasse zur Honorar-Teilerstattung. Die Befundherrschaft liegt bei der untersuchten Person.

Methodische Standards

Diagnostik im Erwachsenenbereich, durchgeführt nach österreichischem Psychologengesetz. Verfahren sind standardisiert und altersnormiert; die Auswahl orientiert sich an der Fragestellung. Limitationen psychologischer Diagnostik (Tagesform, Selbstbericht-Verzerrung, Medikationseinflüsse) werden im Befund offen benannt, wo relevant.

Die abschließende differentialdiagnostische oder therapeutische Entscheidung – insbesondere medikamentöse Indikationsstellung – liegt bei den zuständigen ärztlichen Stellen; der Befund ist deren Grundlage.

Direkter Fachkontakt

Telefonisch unter +43 664 9710989 oder über das Kontaktformular. Für Rückrufe und schriftliche Fachanfragen bitte Telefonnummer angeben; ich melde mich werktags innerhalb von zwei Werktagen zurück.

Praxisadresse: Gesundheitszentrum Kitzbühel, Hornweg 28, 2. Stock, 6370 Kitzbühel.