Ich biete strukturierte Abklärung kognitiver Beeinträchtigungen im Erwachsenenalter an – Frühdiagnostik einer beginnenden Demenz, Differenzierung zwischen Mild Cognitive Impairment (MCI, leichte kognitive Beeinträchtigung) und Demenz sowie Verlaufsdiagnostik bei bekannten Befunden. Ergebnis ist ein schriftlicher Befund mit klinischer Einordnung und Empfehlungen.
Wann eine Demenzabklärung sinnvoll ist
Eine Abklärung ist passend, wenn
- Veränderungen im Gedächtnis, in der Orientierung oder in der Planungsfähigkeit auffallen – bei Ihnen selbst oder bei Angehörigen
- die Frage ist, ob nachlassende Konzentration und Vergesslichkeit altersentsprechend sind oder über das normale Maß hinausgehen
- ein Hausarzt, eine Hausärztin oder ein Neurologe eine vertiefte neuropsychologische Untersuchung empfohlen hat
- der Verlauf einer bekannten kognitiven Beeinträchtigung dokumentiert werden soll
- eine Differentialdiagnostik zwischen kognitiven Veränderungen und anderen Ursachen (Depression, Medikamentenwirkung, Schlafstörung) erforderlich ist
Die Indikation klären wir telefonisch. Eine Demenzabklärung ist kein Routine-Screening, sondern wird dann sinnvoll, wenn eine konkrete Fragestellung besteht.
Was untersucht wird
Eine Demenzabklärung erfasst:
- Gedächtnis – verbal und visuell, Kurzzeit- und Langzeitgedächtnis, Lernfähigkeit
- Aufmerksamkeit und Verarbeitungsgeschwindigkeit
- Exekutivfunktionen – Planen, Steuern, Hemmen
- Sprache – Wortfindung, Sprachverständnis
- Visuell-räumliche Verarbeitung – Orientierung, Konstruktion
Zusätzlich erfasst werden Faktoren, die kognitive Leistungen beeinflussen können und differentialdiagnostisch wichtig sind: depressive Symptomatik, Angst, Schlafqualität, Medikation. Wenn möglich und gewünscht: Fremdanamnese mit einer nahestehenden Person.
Eingesetzt werden international etablierte und altersnormierte Testsysteme sowie strukturierte klinische Verfahren zur Erfassung psychischer Symptomatik. Die konkrete Testbatterie richtet sich nach Vorbefunden, Beschwerdebild und Belastbarkeit.
Ablauf
Die Abklärung ist als ein Termin angelegt – 1 bis maximal 2 Stunden, je nach Belastbarkeit und Fragestellung. Kein vorgeschaltetes Erstgespräch, keine zweite Sitzung zur Befundbesprechung.
- Telefonische Indikationsklärung – bei der Terminvereinbarung. Vorbefunde, bisherige ärztliche Einschätzungen und relevante Medikation sollten zur Sprache kommen.
- Diagnostik-Termin in der Praxis – Anamnese (bei Bedarf mit Fremdanamnese), testpsychologische Untersuchung, klinische Einschätzung in einer Sitzung.
- Schriftlicher Befund – wird im Anschluss erstellt und zugesandt. Rückfragen können telefonisch geklärt werden.
Der one-shot-Ansatz ist besonders bei eingeschränkter Belastbarkeit (höheres Lebensalter, kognitive Erschöpfung) entlastend – ein Termin statt drei.
Was Sie als Ergebnis erhalten
- Schriftlicher Befund mit Anamnese, Untersuchungsbereichen, Ergebnissen, klinischer Interpretation und Empfehlungen
- Einordnung der kognitiven Leistungsfähigkeit in altersnormierte Vergleichsgrößen
- Profil kognitiver Stärken und Schwächen – für klinische Folgeentscheidungen oft wichtiger als ein einzelner Zahlenwert
- Empfehlungen für weiterführende Diagnostik (bildgebende Verfahren, Labor) oder für nachgelagerte Versorgungsschritte, soweit psychologisch indiziert
Eine Demenzabklärung liefert Befunde und eine klinische Einordnung, keine medizinische Diagnose mit absoluter Sicherheit. Die abschließende differentialdiagnostische Bewertung – insbesondere die Abgrenzung verschiedener Demenz-Ätiologien – erfolgt in Zusammenarbeit mit den ärztlich behandelnden Personen.
Kosten
Honorartarif als Wahlpsychologe für Diagnostik: € 225 pro Stunde Diagnostik-Sitzungszeit. Auswertung und Befunderstellung sind im Honorar einkalkuliert. Details und Erstattungsmodalitäten durch österreichische Krankenkassen auf Kosten und Ablauf.
Nächster Schritt
Termine ausschließlich nach Vereinbarung – telefonisch oder über das Kontaktformular. Wenn ein Angehöriger oder eine Angehörige die Anfrage stellt: bitte beim Kontaktformular kurz vermerken, wer die zu untersuchende Person ist – das vereinfacht die telefonische Vorklärung. Bitte bringen Sie – falls vorhanden – zum Termin mit: Vorbefunde und bisherige ärztliche Einschätzungen, Ihre Lesebrille, Ihr Hörgerät sowie eine Liste der aktuell verordneten Medikamente.
